Anträge, die die folgenden Kriterien erfüllen, werden einer eingehenden Bewertung unterzogen.
Zusätzlich zu den in Teil A genannten Kriterien finden die folgenden Kriterien Anwendung: Der Antragsteller muss ein Konsortium aus Einrichtungen bzw. Unternehmen sein (Privatunternehmen, Organisationen ohne Gewinnzweck, Verbände, karitative Organisationen, Stiftungen, Städte/Gemeinden usw.), die ihren Sitz in einem der am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Länder haben und entweder direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung Eigentum von Staatsangehörigen dieser teilnehmenden Länder sind.
Der Projektleiter reicht den Antrag im Namen aller Partner ein.
Die Erstellung eines kuratierten Verzeichnisses europäischer Filme und dazugehörigen pädagogischen Materials, das jungen Menschen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren, die Schulen des Primar- und Sekundarbereichs in den am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern besuchen, zur Verfügung zu stellen ist.
In den im Rahmen von Tätigkeiten der Filmbildung zu verwendenden Katalog sind bekannte Filme aufzunehmen, die zur Geschichte der europäischen Filmografie beigetragen haben.
Der Katalog umfasst mindestens sieben Spielfilme.
Die Rechte für die in den Katalog aufgenommenen Filme sind für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und für alle am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Länder zu erwerben. Die Sprachfassungen (Synchronisierung oder Untertitelung) stehen für die meisten der Filme im Katalog für alle am Programm teilnehmenden Ländern zur Verfügung.
Bei dem Katalog ist auf eine gewisse Vielfalt in Bezug auf folgende Aspekte zu achten:
- Nationalität
- Sprachen
- Genre
- Produktionsjahr
- Thema/Inhalt
- Geschlecht
Im Zuge der Veröffentlichung des Katalogs ist eine ehrgeizige Kommunikationskampagne zu planen, um das Projekt an den Schulen und in der Öffentlichkeit zu bewerben.
Die Aktivitäten umfassen die Freigabe der Rechte für die nicht kommerzielle Nutzung, die Vorbereitung der Untertitelungs- und Synchronisierungspakete, das pädagogische Material sowie die Verbreitung und Werbetätigkeit für die Zielgruppe der Schulen und die Öffentlichkeit.
Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2019 und umfasst 19 Monate. Der Katalog muss spätestens am 30. September 2020 fertiggestellt und verfügbar sein. Die letzten drei Monate der Maßnahme sollten ausschließlich für die Verbreitung und Werbetätigkeit mit Blick auf die Zielgruppe der Schulen und die Öffentlichkeit verwendet werden.
Sollte nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts der Begünstigte jedoch feststellen, dass es – aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen – unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die maximale Laufzeit beträgt in diesem Fall 25 Monate.