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FILMBILDUNG (AUFFORDERUNG EACEA 33/2018)

FILMBILDUNG (AUFFORDERUNG EACEA 33/2018)

PART B: Spezifische Informationen über die in diesem Leitfaden behandelten Maßnahmen

14. FILMBILDUNG (AUFFORDERUNG EACEA 33/2018)

Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen: Support for Film Education 2019 - Call EACEA 33/2018

1. EINLEITUNG – HINTERGRUND

Siehe Teil A.

2. ZIELE – PRIORITÄTEN

2.1         Ziele

Zu den Prioritäten des Unterprogramms MEDIA im Rahmen des Einzelziels der Förderung der länderübergreifenden Verbreitung zählt unter anderem:

  • Förderung der Publikumsentwicklung – vor allem mittels Werbung, Veranstaltungen, Filmkompetenz und Festivals – als eine Möglichkeit, das Interesse an europäischen audiovisuellen Werken zu beleben und den Zugang dazu zu verbessern.

Unterstützt werden sollen über das Unterprogramm MEDIA:

  • Aktivitäten, die die Filmkompetenz fördern und den Kenntnisstand und das Interesse des Publikums an europäischen audiovisuellen Werken, einschließlich des audiovisuellen und kinematografischen Erbes, erhöhen, insbesondere beim jungen Publikum;

Für die Unterstützung der Filmförderung besteht das Ziel im Jahr 2019 darin, den Zugang zu europäischen filmen im Rahmen der Bildung zu verbessern, indem ein Katalog mit europäischen Filmen erstellt wird, der den Schulen des Primar- und Sekundarbereichs in den am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt wird.

Erwartete Ergebnisse:

  • Verbesserung und Erleichterung des Zugangs zu europäischen Filmen in Schulen;
  • Schaffung eines im Rahmen von Tätigkeiten der Filmbildung zu verwendenden Katalogs mit bekannten Filmen, die zur Geschichte der europäischen Filmografie beigetragen haben.

2.2         Angestrebte Projekte

Erstellung eines kuratierten Verzeichnisses bekannter und wichtiger europäischer Filme und dazugehörigen pädagogischen Materials, das Schulen in den am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern zur Verfügung gestellt wird.

Die Zielgruppe müssen junge Menschen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren sein, die Schulen des Primar- und Sekundarbereichs besuchen.

Bei den Antragstellern muss es sich um ein Konsortium von Einrichtungen handeln, die in der Lage sind, den Katalog zu erstellen, sie der oben genannten Gruppe von Schulen zugänglich zu machen und sie einem möglichst großen Zielpublikum zugänglich zu machen.

3. ZEITPLAN

Phasen

Termin oder Zeitraum
(Richtangaben)

Frist für die Einreichung von Anträgen

7. März 2019

Bewertungszeitraum

März – April 2019

Benachrichtigung der Antragsteller

Mai 2019

Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung

Mai 2019

Beginn der Maßnahme

01.06.2019

Laufzeit der Maßnahme / Förderzeitraum

19 Monate

4. MITTELAUSSTATTUNG

Für die Kofinanzierung von Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind verfügbare Mittel in Höhe von insgesamt 1 Mio. EUR vorgesehen.

Der finanzielle Beitrag der EU darf höchstens 80 % der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen.

5. ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN

Siehe Teil A.

6. FÖRDERFÄHIGKEITSKRITERIEN

Anträge, die die folgenden Kriterien erfüllen, werden einer eingehenden Bewertung unterzogen.

6.1         Förderfähige Antragsteller

Zusätzlich zu den in Teil A genannten Kriterien finden die folgenden Kriterien Anwendung: Der Antragsteller muss ein Konsortium aus Einrichtungen bzw. Unternehmen sein (Privatunternehmen, Organisationen ohne Gewinnzweck, Verbände, karitative Organisationen, Stiftungen, Städte/Gemeinden usw.), die ihren Sitz in einem der am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Länder haben und entweder direkt oder durch Mehrheitsbeteiligung Eigentum von Staatsangehörigen dieser teilnehmenden Länder sind.

Der Projektleiter reicht den Antrag im Namen aller Partner ein.

6.2         Förderfähige Aktivitäten

Die Erstellung eines kuratierten Verzeichnisses europäischer Filme und dazugehörigen pädagogischen Materials, das jungen Menschen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren, die Schulen des Primar- und Sekundarbereichs in den am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Ländern besuchen, zur Verfügung zu stellen ist.

In den im Rahmen von Tätigkeiten der Filmbildung zu verwendenden Katalog sind bekannte Filme aufzunehmen, die zur Geschichte der europäischen Filmografie beigetragen haben.

Der Katalog umfasst mindestens sieben Spielfilme.

Die Rechte für die in den Katalog aufgenommenen Filme sind für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und für alle am Unterprogramm MEDIA teilnehmenden Länder zu erwerben. Die Sprachfassungen (Synchronisierung oder Untertitelung) stehen für die meisten der Filme im Katalog für alle am Programm teilnehmenden Ländern zur Verfügung.

Bei dem Katalog ist auf eine gewisse Vielfalt in Bezug auf folgende Aspekte zu achten:

  • Nationalität
  • Sprachen
  • Genre
  • Produktionsjahr
  • Thema/Inhalt
  • Geschlecht

Im Zuge der Veröffentlichung des Katalogs ist eine ehrgeizige Kommunikationskampagne zu planen, um das Projekt an den Schulen und in der Öffentlichkeit zu bewerben.

Die Aktivitäten umfassen die Freigabe der Rechte für die nicht kommerzielle Nutzung, die Vorbereitung der Untertitelungs- und Synchronisierungspakete, das pädagogische Material sowie die Verbreitung und Werbetätigkeit für die Zielgruppe der Schulen und die Öffentlichkeit.

Der Förderzeitraum beginnt am 1. Juni 2019 und umfasst 19 Monate. Der Katalog muss spätestens am 30. September 2020 fertiggestellt und verfügbar sein. Die letzten drei Monate der Maßnahme sollten ausschließlich für die Verbreitung und Werbetätigkeit mit Blick auf die Zielgruppe der Schulen und die Öffentlichkeit verwendet werden.

Sollte nach Unterzeichnung der Vereinbarung und Beginn des Projekts der Begünstigte jedoch feststellen, dass es – aus hinreichend nachgewiesenen und nicht von ihm zu verantwortenden Gründen – unmöglich geworden ist, das Projekt in der vorgesehenen Laufzeit abzuschließen, kann eine Verlängerung des Förderzeitraums gewährt werden. Eine solche Verlängerung um höchstens sechs Monate kann gewährt werden, wenn dies vor Ablauf der in der Vereinbarung genannten Frist beantragt wird. Die maximale Laufzeit beträgt in diesem Fall 25 Monate.

7. AUSSCHLUSSKRITERIEN

8. AUSWAHLKRITERIEN

Siehe Teil A.

8.1         Finanzielle Leistungsfähigkeit

Siehe Teil A.

8.2         Operative Leistungsfähigkeit

Antragsteller, die eine Finanzhilfe in Höhe von über 60 000 EUR beantragen, müssen die folgenden Nachweise einreichen:

  • eine Zusammenfassung der Tätigkeiten des Antragstellers in den letzten zwei Jahren;
  • Lebenslauf der wichtigsten an dem Projekt beteiligten Personen.

9. VERGABEKRITERIEN

Förderfähige Anträge werden anhand der folgenden Kriterien bewertet:

Kriterien

Definitionen

Maximale Punktzahl

1

Relevanz und europäischer Mehrwert

Bei diesem Kriterium wird die Relevanz des Inhalts der Maßnahme mit Blick auf die Ziele der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bewertet.

Dabei werden insbesondere die Relevanz der für die Aufnahme in den Katalog vorgeschlagenen Filme, die Umsetzung des Projekts auf europäischer Ebene und das Erreichen der Zielgruppen beurteilt.

30

2

Qualität der Inhalte und Aktivitäten

Bei diesem Kriterium werden die Gesamtqualität und die Machbarkeit des Projekts, einschließlich der Merkmale des Katalogs und des pädagogischen Materials, die strategische Nutzung digitaler Technologien und die verschiedenen Vertriebsplattformen zum Erreichen der Zielgruppen sowie das vorgeschlagene Verbrauchsmodell bewertet.

30

3

Verbreitung der Projektergebnisse, Wirkung und Nachhaltigkeit

Anhand dieses Kriteriums werden die für die Verbreitung des Projekts an den Ziel-Schulen sowie die Öffentlichkeit vorgeschlagenen Strategien bewertet.

20

4

Organisation des Projektteams und des Zusammenschlusses

Bei diesem Kriterium werden der Umfang der Partnerschaft, der Wissensaustausch innerhalb der Partnerschaft und die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten mit Blick auf die Ziele der Maßnahme berücksichtigt.

20

10. RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN

11. FINANZBESTIMMUNGEN

11.1       Allgemeine Grundsätze

  1. Kumulierungsverbot

Siehe Teil A.

  1. Rückwirkungsverbot

Siehe Teil A.

Kofinanzierung

Siehe Teil A.

  1. Ausgeglichener Finanzierungsplan

Siehe Teil A.

  1. Ausgeglichener Finanzierungsplan

Siehe Teil A.

  1. Durchführungsaufträge/Untervergabe

Siehe Teil A.

  1. Finanzielle Unterstützung Dritter

Im Rahmen der Anträge dürfen keine Finanzhilfen an Dritte vorgesehen sein.

11.2       Formen der Finanzierung

Bezüglich der in Teil A beschriebenen Optionen werden im Rahmen der Förderung der Filmbildung die Finanzhilfen im Zuge einer Erstattung der förderfähigen Kosten in Verbindung mit Pauschalbeträgen zur Deckung der Gemeinkosten gewährt. Zusätzlich zu den im allgemeinen Teil beschriebenen Regelungen gelten die folgenden spezifischen Bestimmungen:

  • Beantragter Höchstbetrag

Die EU-Finanzhilfe ist auf einen Kofinanzierungssatz von höchstens 80% der förderfähigen Kosten begrenzt.

  • Förderfähige Kosten

Siehe Teil A.

  • Nicht förderfähige Kosten

Siehe Teil A.

  • Berechnung des endgültigen Betrags der Finanzhilfe – beizufügende Unterlagen

Siehe Teil A.

11.3       Zahlungsmodalitäten

Zusätzlich zu den in Teil A beschriebenen Regelungen gelten die folgenden spezifischen Bestimmungen:

Sofern in der Finanzhilfevereinbarung angegeben, erhält der Begünstigte bei Vorliegen aller erforderlichen Sicherheiten innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Unterzeichnung der Vereinbarung durch die letzte der beiden Parteien eine Vorfinanzierungszahlung in Höhe von 70 % des Finanzhilfebetrags.

11.4       Sicherheitsleistung für die Vorfinanzierung

Siehe Teil A.

12. PUBLIZITÄT

12.1.      Verantwortlichkeiten der Begünstigten

Zusätzlich zu den in Teil A beschriebenen Regelungen gelten die folgenden spezifischen Bestimmungen:

Alle Filme des Katalogs müssen mit dem animierten Logo des Unterprogramms MEDIA versehen sein. Das animierte Logo muss vor dem Film gezeigt werden.

12.2       Verantwortlichkeiten der Agentur und/oder der Kommission

Siehe Teil A.

12.3       Kommunikation und Verbreitung

Siehe Teil A.

13. DATENSCHUTZ

Siehe Teil A.

14. VERFAHREN FÜR DIE EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN

14.1       Veröffentlichung

Die spezifische Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird auf der Website der Agentur veröffentlicht.

https://eacea.ec.europa.eu/creative-europe/funding/support-for-film-education-2019_en

14.2       Registrierung im Teilnehmerportal

Siehe Teil A.

14.3       Einreichung des Finanzhilfeantrags

Siehe Teil A.

14.4       Geltende Rechtsvorschriften

Siehe Teil A.

14.5       Kontakte

Weitere Informationen erteilt die für das Programm Kreatives Europa zuständige Stelle:

https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/contact_de

Kontaktadresse innerhalb der Agentur:

EACEA-MEDIA-FILM-EDUCATION@ec.europa.eu

Bei technischen Problemen mit dem elektronischen Formular (eForm) setzen Sie sich bitte frühzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist mit dem HelpDesk in Verbindung: eacea-helpdesk@ec.europa.eu

Anhänge

Alle Anhänge stehen auf der MEDIA-Website der EACEA zur Verfügung:

https://eacea.ec.europa.eu/creative-europe/funding/support-for-film-education-2019_en

Verpflichtende Anhänge im Antragsformular:

  • Anhang 1: Antragsformular / Ausführliche Beschreibung der Maßnahme

(Das Antragsformular in der Standardvorlage muss dem elektronischen Formular beigefügt werden.)

  • Anhang 2: Ehrenwörtliche Erklärung des Antragstellers

(Die ehrenwörtliche Erklärung des Antragstellers muss dem elektronischen Formular beigefügt werden.)

  • Anhang 3: Detaillierter Finanzierungsplan und Finanzierungsquellen

(Das in der Standardvorlage enthaltene Formular für den Finanzierungsplan ist dem elektronischen Antragsformular beizufügen.)

Zusätzliche Anhänge die mit dem Aufruf veröffentlicht werden:

Muster der Finanzhilfevereinbarung