| Beschreibung: | Der Europäische Freiwilligendienst soll die Beteiligung junger Menschen an verschiedenen Arten von Freiwilligentätigkeiten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union unterstützen. Im Rahmen dieser Aktion können junge Menschen einzeln oder in Gruppen an unbezahlten gemeinnützigen Aktivitäten teilnehmen. |
|---|---|
| Referenz: | Das Programmleitfaden |
| Anträge: | Antragsformular für ständige Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen |
| Teilnahme: | Weitere Informationen finden Sie unter: Wer kann teilnehmen? |
| Verantwortliche Stelle: | EACEA oder Nationalagenturen Weitere Informationen finden Sie unter: Wie wird der Antrag gestellt? |
| Dauer der Projekte: |
Bis zu 24 Monate |
| Nützliche Links: |
Online-Datenbank der akkreditierten Organisationen Hopscotch for EVS/ACTION2 Handbook for EVS Promoters: http://www.salto-youth.net/download/2006 |
Wie im Programmleitfaden dargelegt, muss jede Organisation in einem Programmland oder in Südosteuropa, die EFD-Freiwillige entsendet oder aufnimmt bzw. ein EFD-Projekt koordinieren möchte, akkreditiert sein. Durch ihre Akkreditierung verpflichten sich die EFD-Organisationen, die „EFD-Charta“ einzuhalten. Durch die Akkreditierung wird der Zugang zum EFD gewährt und ein gemeinsamer Qualitätsstandard innerhalb des EFD sichergestellt.
Organisationen außerhalb der Programmländer und Südosteuropas können ohne Akkreditierung als Projektpartner am EFD teilnehmen.
Europäische Nichtregierungsorganisation (ENGO) aus Programmländern und internationale Regierungsorganisationen aus Programmländern und aus südosteuropäischen Ländern werden von der Exekutivagentur akkreditiert.
Sie können eine oder mehr Akkreditierungstypen anfordern (als entsendende, aufnehmende oder als Koordinierungsorganisation).
Ab sofort können die Organisationen eine Interessenbekundung (vorzugsweise in englischer Sprache) per Post oder E-Mail an folgende Adresse übermitteln:
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Abteilung Jugend
BOUR 01/01
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Es gibt keine Frist für die Einreichung von Interessenbekundung: Sie können fortlaufend eingereicht werden; die EACEA fällt ihre Entscheidung binnen 6 Wochen. Ein und dieselbe Organisation kann eine oder mehr Akkreditierungstypen anfordern (als entsendende, als Gastgeber- oder als Koordinierungsorganisation). Im Falle einer Genehmigung ist die Akkreditierung drei Jahre lang gültig.
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Akkreditierung wenden Sie sich bitte an das:
E-Mail: eacea-p6@ec.europa.eu
Begleitseminare EFD Freiwillige haben das Recht und die Pflicht, an den EFD-Begleitseminaren teilzunehmen. Die Koordiniende Organisation muss sicherstellen, dass der(die) Freiwille(r,n) an allen EFD-Begleitseminaren teilnimmt(nehmen).
Die Verantwortlichkeit für die Organisation der EFD-Begleitseminare hängt davon ab, wo die Veranstaltungen stattfinden sollen.
| Zuletzt aktualisiert: 08/01/2013 | Drucken | Seitenanfang |