Gegenstand der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind Projekte, die sich mit der Einführung, Umsetzung und Weiterentwicklung von innovativen und qualitativ herausragenden Elementen in der nichtformalen Bildung und Jugendarbeit befassen.
Diese innovativen Aspekte können sich auf Folgendes beziehen:
Frist für Einreichung von Anträgen:
Vorschläge müssen bis spätestens am 3. September 2012 bis 12.00 Uhr (mittags Brüsseler Zeit) eingereicht werden. Nach diesem Datum wird das online Bewerbungssystem bis zum nächsten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen geschlossen.
Die Projekte müssen zwischen dem 3. Januar 2013 und dem 30.April 2013 anlaufen.
Projektlaufzeit beträgt mindestens 12 Monate und höchstens 18 Monate.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C 187 vom 27/06/2012 veröffentlicht (ABl. C 187/09 vom 27/06/2012, S.8)
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Der Leitfaden für Antragsteller (Erläuterungen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) stellt Informationen in Bezug auf Förderfähigkeits-, Auswahl- und Vergabekriterien sowie auf Finanzverfahren und Bedingungen für das Einreichen von Vorschlägen bereit.
Vorschläge müssen die Bestimmungen des Leitfadens und des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/19/2012 erfüllen.
Das elektronische Antragsformular steht zum Ausfüllen und Einreichen online zur Verfügung. Alle Antragsteller sind verpflichtet, Ihren Vorschlag online einzureichen.
Bitte drucken Sie den Leitfaden aus und lesen Sie ihn , bevor Sie mit dem Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars anfangen.
Herunterladen des elektronischen Antragsformulars
Zum Herunterladen und Ausfüllen der eForm benötigen Sie die Adobe Reader Version 8.1.5 oder neuere Version. Sollten Sie diese Version nicht auf Ihrem Computer installiert haben, so können Sie die letzte Version von Adobe Reader hier herunterladen.
Sie finden auf dieser Seite auch alle technischen Fragen zur eForm:
Bitte benutzen Sie den Leitfaden für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und den Benutzerleitfaden für das
elektronischeAntragsformular , welche Ihnen Schritt für Schritt Hilfestellung leisten.
Eine Papierversion der Antragsdatei (Ausdruck des elektronischen Antragsformulars und der Anhänge), ordnungsgemäß vom bevollmächtigten Vertreter der antragstellenden Einrichtung unterschrieben, muss ebenfalls innerhalb der Einreichfrist des 03. September 2012 an die weiter unten angegebene Adresse geschickt werden.
Nach dem Herunterladen des eForms müssen Sie alle Datenfelder ausfüllen. Außerdem müssen Sie das nachstehende zusätzliche Dokument/Anhang ausfüllen und Ihrem Antrag beifügen:
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu
Die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft unterliegt den nachstehenden festegelegten Rechtsvorschriften und Verfahren:
| Zuletzt aktualisiert: 20/08/2012 | Drucken | Seitenanfang |