Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Unterstützung von Partnerschaften mit Regionen, Gemeinden, Akteuren der Zivilgesellschaft und Einrichtungen, die sich für die soziale Verantwortung der Unternehmen einsetzen, um langfristig Projekte aufzubauen, die mehrere Maßnahmen des Programms „Jugend in Aktion“ zusammenfassen.
Dieser Mechanismus soll Synergien und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission – vertreten durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur – und den verschiedenen Akteuren des Jugendbereichs durch die Bündelung von Ressourcen und Verfahrensweisen fördern, damit die Programmwirkung maximal wird und das Programm mehr Begünstigte erreicht.
Das Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen.
Die folgenden Aktivitäten sind im Rahmen der vorliegenden Aufforderung förderfähig:
Im Rahmen dieser Aufforderung werden Finanzhilfen für Projekte bewilligt.
Frist für Einreichung von Anträgen: 3.11.2011 (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Projekte müssen zwischen dem1.03.2012 und dem 1.09.2012 anlaufen.
Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 24 Monate.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C 221/21 ( 27.07.2011).
Der Leitfaden für Antragsteller (Erläuterungen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) stellt Informationen in Bezug auf Förderfähigkeits-, Auswahl- und Vergabekriterien sowie auf Finanzverfahren und Bedingungen für das Einreichen von Vorschlägen bereit.
Vorschläge müssen die Bestimmungen des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/13/2011, des Leitfadens für Antragsteller und den Spezifischen Regeln für die Gewährung von Zuschüssen erfüllen.
Antragsteller müssen sich vor der Zusammenstellung und Einreichung ihrer Vorschläge die Spezifischen Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aufmerksam durchzulesen.
Bevor die Antragsunterlagen ausgefüllt und versendet werden, wird den Antragstellern empfohlen, dieses Dokument aufmerksam zu lesen. Es liefert den Bewerbern dieses Aufrufs interessante Elemente und gibt praktische Anleitungen, um sie in der Planung und Durchführung von Aktivitätsprogrammen zu unterstützen, die in Übereinstimmung mit den qualitativen Normen des Programms Jugend in Aktion stehen.
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: eacea-p6@ec.europa.eu
Die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft unterliegt den nachstehenden festegelegten Rechtsvorschriften und Verfahren:
| Zuletzt aktualisiert: 27/09/2011 | Drucken | Seitenanfang |