Durch die vorliegende Aufforderung sollen Projekte unterstützt werden, mit denen die Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen Programmländern und anderen als benachbarten Partnerländern der Europäischen Union.
Die Zusammenarbeit ist auf im Jugendsektor tätige Personen, Jugendbetreuer und andere Träger von Aktionen, Jugendliche und anderweitige Akteure ausgerichtet, die sich in Jugendorganisationen und Einrichtungen engagieren und Interesse an der Durchführung von Projekten zur Förderung der Zusammenarbeit in diesem Bereich haben.
Frist Für Einreichung Von Anträgen: 17. Mai 2010 (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Projekte müssen zwischen dem 1. November 2010 und dem 31. Dezember 2010 anlaufen.
Projektlaufzeit beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C 64vom 16/03/2010 veröffentlicht (ABl. C 64 vom 16/03/2010, S. 4).
Der Leitfaden für Antragsteller (Erläuterungen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) stellt Informationen in Bezug auf Förderfähigkeits-, Auswahl- und Vergabekriterien sowie auf Finanzverfahren und Bedingungen für das Einreichen von Vorschlägen bereit.
Vorschläge müssen die Bestimmungen des Leitfadens und des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/11/10 erfüllen.
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.e
Die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft unterliegt den nachstehenden festegelegten Rechtsvorschriften und Verfahren:
| Zuletzt aktualisiert: 17/03/2010 | Drucken | Seitenanfang |