Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen die darauf abzielt, Partnerschaftsprojekte mit regionalen oder lokalen öffentlichen Einrichtungen zu unterstützen oder mit im Jugendsektor aktiven Organisationen auf europäischer Ebene, die beabsichtigen, ihre langfristigen Aktionen, Strategien und Programme im Bereich des nicht-formalen Lernens und der Jugendpolitik weiter zu entwickeln oder zu verstärken.
Frist Für Einreichung von Anträgen: 01 Dezember 2009 (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Projekte müssen zwischen dem 01 April 2010 und 01 September 2010 anlaufen
Maximale Dauer des Aktivitätenprogramms: 24 Monate
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union C199 vom 25.08.2009 (Abl. C199 vom 25.08.2009, S.14) veröffentlicht.
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Der Leitfaden für Antragsteller (Erläuterungen im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen) stellt Informationen in Bezug auf Förderfähigkeits-, Auswahl- und Vergabekriterien sowie auf Finanzverfahren und Bedingungen für das Einreichen von Vorschlägen bereit.
Antragsteller werden gebeten, sich vor der Zusammenstellung und Einreichung ihrer Vorschläge den Anhang I: Besondere Kriterien für die Förderfähigkeit und Regeln für die Gewährung von Zuschüssen aufmerksam durchzulesen.
Vorschläge müssen die Bestimmungen des Anhangs I, des Leitfadens und des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/22/09 erfüllen.
Bevor die Antragsunterlagen ausgefüllt und versendet werden, wird den Antragstellern empfohlen, dieses Dokument aufmerksam zu lesen. Es liefert den Bewerbern dieses Aufrufs interessante Elemente und gibt praktische Anleitungen, um sie in der Planung und Durchführung von Aktivitätsprogrammen zu unterstützen, die in Übereinstimmung mit den qualitativen Normen des Programms 'Jugend in Aktion' stehen.
Etwaige Fragen richten Sie bitte an: youthcallforproposals@ec.europa.eu
Die Gewährung von Finanzhilfen der Gemeinschaft unterliegt den nachstehenden festgelegten Rechtsvorschriften und Verfahren:
| Zuletzt aktualisiert: 25/08/2009 | Drucken | Seitenanfang |