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Kalender 2008 - 2013



Für die Bedingungen der Anträge, konsultieren Sie bitte direkt die Informationen des jeweiligen Aktionsbereichs

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen laufen über die gesamte Programmlaufzeit und sind wie folgt angesetzt:

Maßnahme

Einreichungs­frist

Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahl­verfahrens spätestens

Beginn

Laufzeit

Aktionsbereich 1.1
Mehrjährige Kooperationsprojekte
1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ 31. März des Jahres n+1 Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 Mindestens 36 und höchstens 60 Monate

Aktionsbereich 1.2.1
Kooperationsprojekte

1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ 28. Februar des Jahres n+1 Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 Max. 24 Monate
Aktionsbereich 1.2.2
Literarische Übersetzungsprojekte
3. Februar des Jahres n 31. Juli des Jahres n Zwischen dem 1. September des Jahres n und dem 31. August des Jahres n+1 Max. 24 Monate
Aktionsbereich 1.3.5
Projekte für kulturelle Zusammenarbeit mit Drittländern*
*Die ausgewählten Drittländer werden in jedem Jahr auf der Website der Exekutivgentur bekannt gegeben.
3. Mai des Jahres n

31. August des Jahres n Zwischen dem 1. November des Jahres n und dem 31. Oktober des Jahres n+1 Max. 24 Monate
Aktionsbereich 1.3.6
Unterstützung Europäischer Kulturfestivals
15 November des Jahres n

31. März des Jahres n+1 Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 Max. 12 Monate
Aktionsbereich 1.3.6
Partnerschaftrahmenvereinbarung für Europäische Kulturfestivals
15. November 2010 31. März 2011 Zwischen dem 1. Mai 2011 und 30. April 2013 3x12 Monate

Aktionsbereich 2

Jährlicher Betriebskostenzuschuss für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen:
a) Botschafter,
b) Netzwerke von Interessengruppen,
c) Platformen

15. September des Jahres n 28. Februar des Jahres n+1 Geschäftsjahr des Jahres n+1 Geschäftsjahr

Aktionsbereich 2
Partnerschaftsrahmenvereinbarung (3 Jahre) für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen:
a) Botschafter,
b) Netzwerke von Interessengruppen,
c) Platformen

15. September 2010 28. Februar 2011 Geschäftsjahr 2011 Geschäfts­jahre 2011-2013
Aktionsbereich 3.2
Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse befassen
1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ 28. Februar des Jahres n+1 Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 Min. 12 Monate und Max. 24 Monate

Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt, daher sollten die Antragsteller dies bei der Planung der Antragseinreichung berücksichtigen.

Im Zeitraum zwischen dem Ende der Frist für die Einreichung des Antrags und der Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden die folgenden Verfahren durchgeführt:
-    Bewertung und Auswahl der Anträge

Erst danach können die Antragsteller über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden (siehe Kapitel II.5).

Zuletzt aktualisiert: 26/07/2010  Drucken | Seitenanfang