Für die Bedingungen der Anträge, konsultieren Sie bitte direkt die Informationen des jeweiligen Aktionsbereichs
Die Fristen für die Einreichung von Anträgen laufen über die gesamte Programmlaufzeit und sind wie folgt angesetzt:
Maßnahme |
Einreichungsfrist |
Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens spätestens |
Beginn |
Laufzeit |
| Aktionsbereich 1.1 Mehrjährige Kooperationsprojekte |
1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ | 31. März des Jahres n+1 | Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 | Mindestens 36 und höchstens 60 Monate |
Aktionsbereich 1.2.1 |
1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ | 28. Februar des Jahres n+1 | Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 | Max. 24 Monate |
| Aktionsbereich 1.2.2 Literarische Übersetzungsprojekte |
3. Februar des Jahres n | 31. Juli des Jahres n | Zwischen dem 1. September des Jahres n und dem 31. August des Jahres n+1 | Max. 24 Monate |
| Aktionsbereich 1.3.5 Projekte für kulturelle Zusammenarbeit mit Drittländern* *Die ausgewählten Drittländer werden in jedem Jahr auf der Website der Exekutivgentur bekannt gegeben. |
3. Mai des Jahres n | 31. August des Jahres n | Zwischen dem 1. November des Jahres n und dem 31. Oktober des Jahres n+1 | Max. 24 Monate |
| Aktionsbereich 1.3.6 Unterstützung Europäischer Kulturfestivals |
15 November des Jahres n | 31. März des Jahres n+1 | Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 | Max. 12 Monate |
| Aktionsbereich 1.3.6 Partnerschaftrahmenvereinbarung für Europäische Kulturfestivals |
15. November 2010 | 31. März 2011 | Zwischen dem 1. Mai 2011 und 30. April 2013 | 3x12 Monate |
Aktionsbereich 2 Jährlicher Betriebskostenzuschuss für auf europäischer Ebene tätige kulturelle Einrichtungen: |
15. September des Jahres n | 28. Februar des Jahres n+1 | Geschäftsjahr des Jahres n+1 | Geschäftsjahr |
Aktionsbereich 2 |
15. September 2010 | 28. Februar 2011 | Geschäftsjahr 2011 | Geschäftsjahre 2011-2013 |
| Aktionsbereich 3.2 Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse befassen |
1. Oktober des Jahres n n 12:00 MESZ | 28. Februar des Jahres n+1 | Zwischen dem 1. Mai des Jahres n+1 und dem 30. April des Jahres n+2 | Min. 12 Monate und Max. 24 Monate |
Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag im Land des Antragstellers, wird keine Verlängerung gewährt, daher sollten die Antragsteller dies bei der Planung der Antragseinreichung berücksichtigen.
Im Zeitraum zwischen dem Ende der Frist für die Einreichung des Antrags und der Veröffentlichung der Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden die folgenden Verfahren durchgeführt:
- Bewertung und Auswahl der Anträge
Erst danach können die Antragsteller über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden (siehe Kapitel II.5).
| Zuletzt aktualisiert: 26/07/2010 | Drucken | Seitenanfang |