Das Programm steht allen Akteurinnen und Akteuren offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft fördern.
Dazu gehören beispielsweise:
Einige Aktionen des Programms sprechen jedoch einen stärker begrenzten Kreis von Einrichtungen an. Deshalb wird in diesem Programmleitfaden für jede Maßnahme bzw. Teilmaßnahme aufgeführt, welche Antragsteller förderfähig sind.
Das Programm steht „europäischen“ Bürgern offen. Dazu gehören für die Zwecke dieses Programms Bürger aus EU-Mitgliedstaaten, Bürger anderer Teilnehmerländer sowie Personen, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in den teilnehmenden Ländern haben.
Mitgliedstaaten
Das Programm steht den Mitgliedstaaten der Europäischen Union offen. Dies sind zum 1. Januar 2007 die folgenden Länder:
Belgien |
Italien |
Rumänien |
Weitere mögliche Teilnehmerländer
Am Programm können auch andere Länder teilnehmen, unter anderem die EFTA-Staaten, die Mitglied des EWR sind, die Kandidatenländer und die Länder des westlichen Balkans vorbehaltlich der Erfüllung bestimmter gesetzlicher und finanzieller Auflagen.
In der folgenden Liste, sind diejenigen Länder aufgeführt, die an dem Programm teilnehmen:
| Länder, die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind |
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| Länder | Sachstand | Voraussichtlich förderfähig ab |
| Kroatien | Kroatien ist ab 5. November 2007 ein Teilnehmerland Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) |
05/11/2007 |
| Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien |
Hat förmlich Interesse an einer Teilnahme bekundet | 2008 |
Länder des Westlichen Balkans |
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| Länder | Sachstand | Voraussichtlich förderfähig ab |
| Albanien | Kroatien ist ab 28. April 2009 ein Teilnehmerland Absichtserklärung |
28/04/2009 |
| Zuletzt aktualisiert: 04/01/2012 | Drucken | Seitenanfang |