
Wenn Sie eine Projektidee haben, die es Ihrer Meinung nach verdient, gefördert zu werden, lesen Sie bitte zuerst die Dokumente zur Aufforderung eines Projektantrags auf der EACEA-Website. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt in ein Themengebiet einer Aufforderung fällt.
Füllen Sie das entsprechende Antragspaket aus und stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Informationen liefern. Übermitteln Sie das komplette Antragspaket fristgerecht an die korrekte Adresse. Vorschläge, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bitte bewahren Sie daher einen Beleg für die fristgerechte Einreichung des Projekts auf.
Das Projektauswahlverfahren umfasst drei Stufen:
Daraufhin folgt die
Erfolgreichen Antragstellern wird von der Exekutivagentur eine Fördervereinbarung übermittelt. Diese Fördervereinbarung macht Angaben zur Art der Förderung und legt die anzuwendenden Finanzregelungen fest. Die Zahlungen erfolgen in der Regel in Raten.
Die Exekutivagentur überwacht die Umsetzung des Projekts während des gesamten Lebenszyklus. In einigen Fällen können Projektbesuche durchgeführt werden.
Nach Ablauf der ersten Hälfte oder am Ende der Vertragslaufzeit werden die Antragsteller ersucht, einen Fortschritts- oder Abschlussbericht einzureichen. Dieser Bericht hat Angaben zur Projektumsetzung, den erzielten Ergebnissen und den Kosten zu enthalten. Die Zwischen- bzw. Abschlusszahlung erfolgt erst nach Genehmigung des Berichts.
| Zuletzt aktualisiert: 18/03/2009 | Drucken | Seitenanfang |